Erweiterung unserer Kompetenzen im Bereich Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Wir gratulieren zur Aufnahme in die Liste der Prüfer § 8a (3) BSIG!

Marion Steiner und Dr. Patrick Theobald, IT-Sicherheitsexperten der IT-Security@Work GmbH (ISW), haben die Prüfverfahrens-Kompetenz nach § 8a BSIG erlangt und sind nun als Prüfer für § 8a (3) BSIG gelistet.

Das BSI bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen bei der Suche nach prüfenden Stellen eine Liste von Prüfern an. Die Liste enthält auch die Information, ob die Prüfer die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG durch eine Schulung nach BSI-Schulungskonzept erworben haben.

Mit Aufnahme in die Liste der Prüfer des BSI unterstreichen die Experten der IT-Security@Work GmbH (ISW) ihr Knowhow in der Beratung kritischer Infrastukturen bei der notwendigen Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes sind nach Verabschiedung der BSI-Kritisverordnung verpflichtet, eine Kontaktstelle zu benennen, IT-Störungen zu melden, den “Stand der Technik” umzusetzen und dies alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen.

Aktuell begleiten wir kritische Infrastrukturen bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes.  Wenn Sie mehr zu unseren Leistungen in diesem Segment erfahren möchten, dann nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie an unter 06103 37416-00.