Sicherheit erhöht und Haftungsrisiko minimiert
Der externe Datenschutzbeauftragte (eDSB) der ISW
Die Verpflichtung zur Bestellung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten (DSB) ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
So schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor, dass Unternehmen in denen personenbezogene Daten (z. B. Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Vorstrafen, genetische Daten, Kontonummer) von mehr als 9 Personen automatisiert verarbeitet werden, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind.
Voraussetzungen des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte verfügt über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit. Die Fachkunde umfasst rechtliche, organisatorische und technische Kenntnisse.
Es muss eine klare Trennung zwischen der verantwortlichen Stelle und dem Beauftragten definiert sein. Ansonsten besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts, bspw. eine Selbstkontrolle ist nicht erwünscht. Daher kann grundsätzlich weder der IT-Leiter noch die Geschäftsführung selbst die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Interner vs. Externer Datenschutzbeauftragter
Interner Datenschutzbeauftragter
Bei einem internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) übergibt der Geschäftsführer einem Angestellten des Unternehmens die Aufgabe des DSB, während der externe Datenschutzbeauftragte durch einen externen Dienstleister bereitgestellt wird. Bei der Berufung eines internen Datenschutzbeauftragten muss darauf geachtet werden, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Ist dies nicht der Fall, dann wird dies gesetzlich so behandelt, als ob kein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen vorhanden wäre. Der interne Datenschutzbeauftragte steht unter besonderem Kündigungsschutz und hat Rechte auf weitere Ansprüche, wie zum Beispiel eine eigene Ausstattung oder Fortbildungen.
Folgenschwere Fehler auf Basis der Beratung des internen Datenschutzbeauftragten, z.B. Datenmissbrauch von Kundendaten, führen zur Haftung des internen Datenschutzbeauftragten mit der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Dies bedeutet eine vollumfängliche Verantwortung des Geschäftsführers.
Der externe Datenschutzbeauftragte
Sicherheit erhöht – Haftungsrisiko minimiert!
Im Gegensatz dazu haftet ein externer DSB für seine Beratung und bedeutet somit eine Risikominimierung für das Unternehmen.
Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragen ist der externe Datenschutzbeauftragte ein zertifizierter Experte, der Ihrem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung steht. Die langjährige Erfahrung unserer Experten garantiert Ihrem Unternehmen den besten Schutz. Wir kümmern uns um umfänglich und schützen Ihr Unternehmen vor hohen Bußgeldern.
Eine transparente Kostenstruktur und variable Vertragszeiten ergänzen die Vorteile.
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