Datenschutzverstoß – neue Google Fonts Abmahnwelle

Google Fonts Abmahnungen ziehen immer größere Kreise

Aktuell ist eine neue Abmahnwelle zum Thema Google Fonts ins Rollen gekommen. Bei Google Fonts handelt es sich um ein Schriftenverzeichnis, dass von Google LLC kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und auf vielen Webseiten zum Einsatz kommt.

Die Abmahnungen richten sich gezielt an Unternehmen und Personen die Google Fonts auf ihrer Webseite einsetzen. Die Abmahnanwälte beziehen sich hierbei auf ein Urteil vom Landgericht München I vom 20.01.2022. In diesem Urteil hat das LG München festgestellt, dass eine dynamische Verwendung von Webfonts (z. B. Google Fonts) ohne vorherige Einwilligung des Webseitenbesuchers einen Datenschutzverstoß darstellt.

Bei der dynamischen Verwendung von Google-Fonts wird beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zum Google Server aufgebaut. Also bei jedem Webseitenbesuch werden Daten des Webseitenbesuchers (z. B. IP-Adresse) an Google Server geschickt. IP-Adressen wiederum gelten als personenbezogene Daten. Aus diesem Grund ist die Weiterleitung ohne ausdrückliche Einwilligung des Webseitenbesuchers nicht erlaubt. Somit also ein Verstoß gegen die DSGVO.

Sie nutzen Google Fonts? Falls ja, was ist zu tun?

Zunächst einmal sollten Sie ihre Webseite überprüfen, ob Sie Google Fonts nutzen und in welcher Weise. Eine datenschutzkonforme Verwendung ist möglich, wenn Sie die genutzten Schriften lokal einbinden und vom eigenen Server laden.

Bei der bereits oben erwähnten dynamischen Google Fonts Nutzung sieht die ganze Thematik anders aus. Diese stellt einen Datenschutzverstoß dar und kann folglich eine Abmahnung nach sich ziehen. Hier ist auf jeden Fall geraten, auf eine lokale Einbindung umzustellen.

Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich hierbei am besten an Ihren Webseitenersteller und Ihren Datenschutzbeauftragten.

Vorsicht geboten bei Google Plugins

Bei Plugins von Google ist Vorsicht geboten, da die Verarbeitung bei Google Maps und reCAPTCHA einen nicht augenscheinlich darauf stößt, dass Google Fonts eingebunden werden und auch hierfür eine Einwilligung Seitens des Webseitenbesuchers eingeholt werden muss.

Wenn Sie Google Fonts, reCAPTCHA, Google Maps oder ein Content-Management-System (CMS) zur Darstellung Ihrer Webseite nutzen, kontrollieren Sie, ob sie diese Tools datenschutzkonform einsetzen.

Sichern Sie sich ab und sprechen Sie uns an. Unser erfahrenes Datenschutzteam unterstützt Sie bei diesem Thema kompetent und praxisnah.

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular
oder rufen Sie an unter 06103 37416-00.

Wir sorgen dafür, dass Sie datenschutzkonform unterwegs sind!

 

Dieser Beitrag wurde gemeinschaftlich mit Shazeb Ansari, Datenschutzberater der ISW, verfasst.