Überwachung: Der Pilotversuch Berlin Südkreuz

Seit dem 1. August läuft am Berliner Bahnhof Südkreuz ein Pilotversuch zur Überwachung mit Gesichtserkennung. Der Versuch soll sechs Monate lang laufen und zeigen, ob Kameras und Software verwerttbare Ergebnisse liefern können. Am Projekt beteiligt sind Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bahn und Bundesinnenministerium.

Der Versuch beschränkt sich dabei auf 275 freiwillige Testpersonen. Diese haben ihre Namen und je zwei Fotos ihres Gesichts speichern lassen. Auf dem Bahnhof sind Hinweise angebracht, die auf die erfassten Testzonen hinweisen, sodass Passanten, die nicht am Projekt teilnehmen, diese umgehen können.

“Unglaublicher Sicherheitsgewinn” durch mehr Überwachung

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigt sich bereits angetan von der automatischen Gesichtserkennung. Für ihn sind solche Verfahren ein “unglaublicher Sicherheitsgewinn”. Auch die Bundespolizei bewertet den Test als wichtig zur zukünftigen Abwehr von Terroristen: “Mit dieser Technik könnte es gelingen, Straftaten und Gefahrensituationen im Vorfeld zu erkennen. Mögliche Gefährder könnten vor einem geplanten Anschlag erkannt und dieser verhindert werden.” Die Programme sollen gesuchte Verdächtige oder Menschen, “von denen eine Gefahr ausgeht bzw. ausgehen könnte, erkennen und melden”.

Und der Datenschutz?

Wie nicht anders zu erwarten, ist der Versuch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes umstritten. Zwar bewertete die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den Versuch noch im April vorausschauend als akzeptabel, doch schon damals äußerte sie grundsätzliche Bedenken gegen solche Verfahren.

Seitdem hat sich die Datenschutzbeauftragte der zunehmenden Zahl der Kritiker des Pilotversuchs angeschlossen. Das Projekt solle gestoppt werden, so ihre Aussage. Sie bezieht sich auf die Transponder, die die Versuchspersonen tragen, um von den Lesegeräten im Bahnhof erkannt zu werden. Diese Transponder sind offenkundig in der Lage, mehr Daten aufzuzeichnen, als den Freiwilligen im Vorab mitgeteilt wurde. Ein Aufschrei des Vereins Zivilcourage zu diesem Sachverhalt wurde vom IT-Onlinemagazin golem.de aber als überzogen zurückgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Datenschutzbeauftragte diesen Kritikpunkt aber schon transportiert und einen Abbruch des Versuchs gefordert. Golem merkt zudem richtig an, dass die Transponder nur im Pilotprojekt eine Rolle spielen, nicht aber im Falle einer Serienreife und Verbreitung des Gesichtserkennungsverfahrens.

Kritik kommt auch von netzpolitik.org: Hier kritisiert man unter anderem die Intransparenz des Projekts. Eine Anfrage zur Herausgabe des Datenschutzkonzepts nach dem Informationsfreiheitsgesetz sei nicht beantwortet worden, die gesetzlich festgeschriebene Frist bereits seit mehr als 100 Tagen verstrichen.

Die Moral von der Geschicht’

Es scheint, als hätten sich Datenschutzaktivisten bei der Kritik des Pilotversuchs zur Videoüberwachung mit Gesichtserkennung verrannt: Statt das Konzept selbst zu verurteilen, das einen weiteren Schritt hin zu mehr Überwachung des öffentlichen Raumes, wie in Großbritannien, darstellt, greift man technische Details des Umgangs mit den Versuchspersonen an, die auf den zweiten Blick nicht so kritisch erscheinen wie dargestellt.

Quellen

spiegel.de
heise.de
golem.de
digitalcourage.de

Bild: gemeinfrei